Verhaltensregeln bei einer Pilzvergiftung

Pilzvergiftung – was ist zu tun?

Wenn man sich der Essbarkeit von bereits verzehrten Pilzen nicht mehr sicher ist oder sich gar Symptome äußern, welche die Befürchtung einer Vergiftung nahelegt, was ist dann zu tun?

Im Folgenden werden wichtige, grundsätzliche Informationen und Ratschläge gegeben, mit denen Sie sicher sein können, dem vorhandenen Unglück keine weiteren Fehler hinzufügen.

Diese Richtlinien/Verhaltensregeln gelten natürlich für alle Personen, welche an der Pilzmahlzeit teilgenommen haben.

Die folgenden Informationen/Verhaltensregeln wurden von der DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mykologie) und von Prof. Dr. med. Siegmar Berndt, Toxikologe der DGfM erarbeitet.

 

Sofortmaßnahmen

Halten Sie die Reihenfolge dieser Sofortmaßnahmen ein. Versuchen Sie nicht erst mal nach der Ursache zu forschen oder zu „behandeln“. Das machen die ausgewiesenen Fachleute der Medizin, Toxikologen und Mykologen.

1. Arzt oder Giftzentrale kontaktieren!

Nehmen Sie schnell ärztliche Hilfe in Anspruch!
Je nach Einschätzung der Situation gehen Sie zum Hausarzt, verständigen Sie eine der Gift-Notruf-Zentralen oder lassen Sie sich zum nächsten Krankenhaus bringen.

2. Pilzreste sichern!

Lassen Sie alle Reste des Sammelguts, Reste vom Pilze-Putzen, Reste der Mahlzeit und eventuell sogar Erbrochenes sicherstellen und zur Untersuchung aufbewahren.

3. den Patienten beruhigen!

Versuchen Sie sich und andere Beteiligte zu beruhigen.
Ziehen Sie, wenn möglich, einen geprüften Pilzsachverständigen der DGfM hinzu.

3. Keine Hausmittel!

Es gibt keine vernünftigen Hausmittel bei einer Pilzvergiftung, die ohne ärztlich festgestellte Indikation eingesetzt werden dürfen!
Milch trinken ist immer falsch, aber auch Salzwasser trinken, um Erbrechen zu fördern oder Kohletabletten, um Durchfälle zu lindern, können schwere Nachteile mit sich bringen und die Prognose bis hin zum Tod verschlechtern.
Nur bei Verdacht auf eine schwerwiegende Vergiftung und wenn ein Krankenhaus zu weit entfernt und ein Arzt nicht zu erreichen ist, kann der Pilzsachverständige (PSV) Medizinische-Kohkle empfehlen, oder, falls nicht zu beschaffen, in einer derartigen Ausnahmesituation und wenn die Pilzmahlzeit nicht länger als 5–6 Stunden zurückliegt, dem Betroffenen raten, durch „den Finger in den Hals stecken“ zu erbrechen.

 


Die häufigsten Ursachen von Pilzvergiftungen

Am häufigsten treten Pilzvergiftungen durch zu alte Pilze aus eigenem Sammelgut, aus Verkauf und aus fremder Verarbeitung, oder zu lange bzw. falsch gelagerte Pilze auf; Unterbrechung der Kühlkette, nicht atmende Plastikverpackung, tagelang in Kellern und Kisten usw. auf.
Diese Art der Vergiftung wird als „unechte Pilzvergiftung“ bezeichnet.

Genuss von rohen oder ungenügend gedünsteten Pilzen. Rohe Speisepilze sind im Allgemeinen giftig. Nur Zuchtchampignons und Steinpilze und einige wenige andere Arten sind roh genießbar. Denken Sie hierbei auch an die Eier des Fuchsbandwurm, welche sich auf in der freien Natur gesammelten Pilzen befinden können.

Verzehr von Giftpilzen, die durch Verwechslung, viel häufiger aber durch Unachtsamkeit, in die Mahlzeit gelangten. Oft wissen Sammler nichts von der Existenz selbst tödlich giftiger Arten, wie z. B. bestimmten Schleierlingen, die zudem auch noch ansprechend aussehen.

Vergiftungen und allergieähnliche Erkrankungen durch Pilze, deren Inhaltsstoffe und individuelle Wirkungen noch unzureichend bekannt sind.

Allgemeine Unverträglichkeitsreaktionen auf Pilze. Es gibt eine kleine Minderheit von Mitmenschen, die einige oder gar alle Speisepilze nicht vertragen. Die Pilze sind deswegen weder giftig noch haben diese Menschen einen erkennbaren Defekt. Es ist aber hilfreich zu wissen, dass es so etwas gibt.


Prävention – Verhindern von Pilzvergiftungen

Sammeln Sie nur Pilze, die Sie sicher kennen. Essen Sie keine Pilze, die Sie erstmals bestimmen! Erst wenn Sie sich nach wiederholter Bestimmung der Kenntnis sicher sind, können Sie an die Bratpfanne denken.

Verwenden Sie einen Korb oder andere luftige Gefäße zum Sammeln und lassen Sie zu alte, madige und zu kleine Pilze stehen.

Lassen Sie sich Ihre Pilze nur von geprüften Pilzsachverständigen (PSV) DGfM auf Essbarkeit hin überprüfen und fragen Sie ihn nach seinem Ausweis der DGfM.
Fragen Sie bei Wildpilzen auf Märkten und in Restaurants im Zweifelsfall, ob die Pilze kontrolliert wurden.

Achten Sie auch bei Zuchtpilzen auf Frische und appetitliches Aussehen – ein Sonderpreis muss kein Schnäppchen sein. Unsere Verbraucherschutztafeln helfen Ihnen, die Qualität der wichtigsten Marktpilze zu beurteilen.

Vertrauen Sie nicht auf die selbsternannten „alten Hasen“. Oft haben die bis jetzt nur Glück gehabt.

Ich wünsche viel Freude beim Durchstöbern der Webseite!